Die E-Akte aus RA-MICRO — den Aktenbestand abfragen, mit Fundstelle.

Schriftsätze, Vertragsentwürfe, Korrespondenz und Vermerke aus der E-Akte sollen in der Wissensdatenbank abfragbar werden; jede Antwort nennt die Fundstelle. Eigene Instanz auf Servern in Deutschland, Sprachmodell in einem EU-Rechenzentrum, Sichtbarkeit über Dokumentart und Rolle.

Wie die Anbindung vorgesehen ist

Ob die Dokumente der E-Akte bei Ihnen als Dateien im Datenverzeichnis liegen oder im Datenbestand des Systems, hängt von Ihrer Installation ab. Liegen sie als Dateien, ist vorgesehen, das Verzeichnis verschlüsselt in Ihre eigene Instanz zu spiegeln; sonst über einen abgestimmten, geplanten Export. Akten- und Mandantenstamm sollen über einen Export dazukommen, damit Antworten der richtigen Aktenzahl zugeordnet werden. Ob und wie das bei Ihnen geht — auch bei gehostetem Betrieb, wo der Betreiber einen lesenden Zugang freigeben müsste —, prüfen wir vor dem Start mit Ihnen, je nach Version, Lizenz und Hosting; an RA-MICRO wird nichts geändert.

Einrichtung: Ob ein Abgleich des Dokumentenverzeichnisses reicht oder ein Export für den Aktenstamm dazukommt, zeigt die Vorab-Prüfung. Danach schätzen wir den Aufwand ab und besprechen ihn mit Ihnen, bevor etwas eingerichtet wird — gern gemeinsam mit Ihrem RA-MICRO-Betreuer. Verrechnet wird nach Aufwand.

Was auf Ihrem Server vorgesehen ist — und was nicht

Vorgesehen

  • Ein Abgleich, der das Dokumentenverzeichnis verschlüsselt nach außen spiegelt — oder ein geplanter Export, wenn die Dokumente im Datenbestand liegen
  • Leserecht auf die freigegebenen Daten
  • Ein geplanter Export für den Akten- und Mandantenstamm

Nicht vorgesehen

  • Dienste, die dauerhaft auf dem Server laufen
  • Offene Ports
  • Zugriffe von außen auf den Server
  • Änderungen an RA-MICRO
  • Schreibzugriff auf Ihre Akten

Nebenbei: Gespiegelte Unterlagen liegen zusätzlich in Ihrer eigenen Instanz außer Haus. Eine Datensicherung ersetzt das nicht.

Welche Unterlagen in RA-MICRO liegen können

  • Schriftsätze zum Akt: Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge und Rechtsmittelschriften samt Beilagenverzeichnis und Beilagen.
  • Gerichtliche Erledigungen, wie sie zum Akt genommen werden: Zahlungsbefehle, Beschlüsse, Urteile, Ladungen, Verhandlungsprotokolle und Exekutionsbewilligungen.
  • Korrespondenz und Vermerke: Schreiben an Mandanten und an den Gegenvertreter samt Anhängen, Telefonnotizen, Besprechungs- und Aktenvermerke.
  • Urkunden zum Akt: Vollmacht, Verträge und Vertragsentwürfe, Firmenbuch- und Grundbuchauszüge, Urkunden aus der Urkundensammlung.
  • Was am Aktenkonto hängt: Honorarnoten, Kostenverzeichnisse, Leistungsaufzeichnungen und Barauslagen wie Gerichts- und Pauschalgebühren.
  • Die über Jahre gewachsene Muster- und Textbausteinsammlung der Kanzlei: Vertragsmuster, Standardschriftsätze und die Formulierungen, die sich in der eigenen Praxis bewährt haben.

Beispiele für Fragen an Ihren Bestand

  • „Was wurde in der Akte 2024/318 zuletzt an das Gericht übermittelt?“
  • „Welche Vereinbarung haben wir mit der Gegenseite in dieser Akte zuletzt schriftlich festgehalten?“
  • „Welche Frist nennt der Schriftsatz vom März in dieser Akte?“

Bevor eine Verknüpfung eingerichtet ist

Eine Verknüpfung wird für Sie eingerichtet, nicht per Klick aktiviert. Jede Quelle bringt eigene Zugänge, Rechte und Ordnerlogik mit — ob und wie sie bei Ihnen angebunden werden kann, prüfen wir vorher gemeinsam. Einrichtung und Wartung werden nach Aufwand verrechnet; wie groß der ist, hängt an der Quelle und wird vorher besprochen.

Bis dahin — und unabhängig davon — lassen sich Dateien, ganze Ordner, Mails, Fotos und Sprachmemos hochladen. Im Testzugang zeigt sich mit den eigenen Unterlagen, wie Antworten aussehen.

Typisch für diese Branchen

Was wir vorab prüfen

Der Fristenkalender bleibt, wo er ist: Eine Frist, die in einem Schriftstück steht, soll mit Fundstelle genannt werden — eingetragen, berechnet und überwacht wird sie weiterhin in Ihrer Kanzleisoftware. Vorab sehen wir uns an, ob sich das, was am Aktenblatt statt im Dokument hängt — Notizen, Wiedervorlagen, Beteiligtenrollen —, mit ausgeben lässt; das hängt an Installation und gewähltem Weg. Ein Eingang im E-Postkorb kommt mit, sobald er zum Akt genommen wurde. Zurückgeschrieben wird nichts: Es entstehen Entwürfe — unterfertigt, eingebracht und versendet wird von Ihnen.

Häufige Fragen zu dieser Anbindung

Was ist mit den Altakten aus der Zeit vor der elektronischen Aktenführung?

Gescannte Altakten können mitkommen, sofern sie als Dateien vorliegen; Scans ohne Textebene gehen durch die Texterkennung, und wie gut das bei blassen Kopien gelingt, zeigt sich am Bestand. Den Zuschnitt bestimmen Sie — nach Jahrgang, nach Sachgebiet oder zunächst nur die laufenden Akten. Gerade in abgelegten Jahrgängen steht oft die Klausel von damals, die in einem ähnlich gelagerten Fall weiterhelfen könnte. Voraussetzung ist, dass die Akten digital vorliegen; Papier, das nie gescannt wurde, müsste zuerst eingelesen werden.

In der E-Akte trägt jedes Dokument eine laufende Nummer. Wie kommt eine Antwort zur richtigen Aktenzahl?

Vorgesehen ist, dass Akten- und Mandantenstamm über den Export mitkommen, damit Aktenzahl, Mandant, Gegner und Datum als Feldwerte erhalten bleiben; was dort fehlt, liest das System aus dem Schriftstück. Die Antwort nennt Akt, Schriftstück und Datum, damit Sie dieselbe Stelle in der E-Akte aufschlagen können. Liegen zwei Fassungen eines Entwurfs nebeneinander, werden beide genannt. Welche Dokumentart ein Stück bekommt, bestätigt beim ersten Durchlauf eine Person in der Kanzlei, weil daran die Freigaben hängen.

Was passiert bei einem Programmupdate oder beim Wechsel auf eine gehostete Variante?

Am Programm selbst ändert die Anbindung nichts. Verschiebt ein Update das Datenverzeichnis oder ändert ein Wechsel den Zugangsweg, kommen bis zum Nachziehen keine neuen Dokumente dazu; der vorhandene Bestand bleibt stehen. Beim Wechsel in eine gehostete Umgebung ist zu klären, ob der Betreiber einen lesenden Zugang zum Dokumentenbestand freigibt — das entscheidet er, und es steht am besten vor dem Umzug fest. Das Nachziehen stimmen wir mit Ihnen und Ihrem Betreuer ab und verrechnen es nach Aufwand.

Nicht jede Mitarbeiterin darf jeden Akt sehen — wie halten wir abgeschottete Mandate abgeschottet?

Vorgesehen ist die Sichtbarkeit über Dokumentart und Rolle, wahlweise ab einem Stichtag. Akten, die etwa wegen einer möglichen Interessenkollision abgeschottet bleiben sollen, müssen gar nicht erst in den Bestand oder werden auf die Rolle beschränkt, die das Mandat führt. Fehlt jemandem die Freigabe, sagt das System das, statt Inhalte zu zeigen. Die Instanz gehört Ihrer Kanzlei allein und liegt auf Servern in Deutschland, das Sprachmodell läuft in einem EU-Rechenzentrum, und mit Ihren Akten wird kein Modell trainiert.

Testzugang für RA-MICRO besprechen

Im Erstgespräch klären wir, ob und wie RA-MICRO bei Ihnen angebunden werden kann und was es dafür braucht. Im Testzugang sehen Sie mit Ihren eigenen Unterlagen, wie Antworten aussehen.