Wissensdatenbank für Versicherungsmaklerwenn die Deckungsfrage aus Polizze und Bedingungswerk beantwortet werden muss.
Polizzen, Bedingungswerke, Schadenakten und Korrespondenz an einer Stelle, jede Auskunft mit der Fundstelle, aus der sie stammt. Ob das bei Ihren Polizzen und Nachträgen trägt, prüfen Sie im Testzugang an Fällen, deren Deckung Sie kennen.
Frage aus dem Alltag
„Ist Elementar bei Kunde X gedeckt, und mit welchem Selbstbehalt?“
Die Antwort steht in
Polizze · Bedingungswerk
1 Fundstelle mit einem KlickAlltag
Kennen Sie das?
Ist Elementar bei diesem Kunden gedeckt, und mit welchem Selbstbehalt?
Das Bedingungswerk hat achtzig Seiten, und die Antwort steht auf einer davon.
Bei jedem Schaden dieselbe Sucherei durch Polizze, Nachträge und Korrespondenz.
Dienstag nach dem Unwetter vom Wochenende. Eine Gewerbekundin meldet Wasser im Lager, der Geschäftsführer ist am Telefon und will sofort wissen, ob Elementar gedeckt ist und ob die Betriebsunterbrechung mitläuft. Die Polizze ist von 2018, den Nachtrag nach dem Hallenzubau 2022 hat der Kollege damals per Mail bekommen; ob der Versicherer die erhöhte Versicherungssumme bestätigt oder nur in Aussicht gestellt hat, steht irgendwo in diesem Verlauf. Das Bedingungswerk hat achtzig Seiten, der Selbstbehalt für Überschwemmung steht auf einer davon. Gemeldet werden muss der Schaden unverzüglich, und die Sachbearbeiterin hat heute noch vier andere Kunden, die dasselbe Unwetter erwischt hat. Am Nachmittag ruft der Geschäftsführer wieder an und fragt, warum das so lange dauert.
Sätze, wie sie im Alltag dieser Branche vorkommen.
Beispielfragen
Fragen aus Ihrem Alltag
Drei Fragen, wie sie im Alltag vorkommen, und die Unterlage, in der die Antwort stehen müsste. Ob und wie gut die Antwort mit Fundstelle kommt, prüfen Sie im Testzugang mit Ihren eigenen Unterlagen.
„Ist Elementar bei Kunde X gedeckt, und mit welchem Selbstbehalt?“
1 Polizze · Bedingungswerk
„Was wurde im Beratungsgespräch dokumentiert?“
2 Beratungsprotokoll
„Welche Verträge laufen im nächsten Jahr aus?“
3 Fristen aus den Polizzen
Unterlagen
Unterlagen, um die es bei Ihnen geht
- Polizzen und Nachträge
- Bedingungswerke der Versicherer
- Schadenakten und Korrespondenz
- Beratungsprotokolle
- Vergleichsrechnungen
- Vollmachten und Maklerverträge
Integrationen
Anbindung an Ihre Systeme
Ihr System bleibt, wie es ist. Ob und wie eine Anbindung möglich ist, prüfen wir vor dem Start — bis dahin laden Sie Unterlagen einfach hoch.
Preis
Was es kostet
Paket Basis
Setup einmalig 2.900 € · netto
Eine Pauschale je Betrieb. Alle im Haus dürfen fragen — das Sekretariat genauso wie die Berufsträger, keine Lizenz pro Kopf. Ob eine Anbindung an Ihrem System möglich ist, prüfen wir vor dem Start; 1-Klick-Verbindungen sind im Setup enthalten, andere werden nach Aufwand verrechnet, was sie kosten, steht vorher fest.
Beim Kickoff halten wir zwanzig Fragen fest, an denen sich die Abnahme orientiert.Beim Kickoff legen wir gemeinsam zwanzig Fragen fest – samt der Unterlagen, aus denen die Antwort kommen soll. An ihnen wird bei der Abnahme gemeinsam durchgegangen, was das System damit macht. Was daraus folgt, steht im Angebot.
Einstieg
Womit Sie anfangen
Beginnen Sie bei den Gewerbekunden: zuerst die Polizzen samt allen Nachträgen, dann die Bedingungswerke, die bei Ihnen tatsächlich vorkommen — nicht die ganze Bibliothek eines Versicherers. Eine Deckungsfrage wird selten aus einer einzigen Unterlage beantwortet, sondern aus Polizze, Nachtrag und Bedingungswerk zusammen; fehlt eines davon, ist die Antwort unvollständig. Prüfen Sie im Test mit Fällen, deren Deckung Sie kennen, ob alle drei Fundstellen kommen. Danach die Beratungsdokumentation, weil die dann gebraucht wird, wenn ein Kunde mit einer Ablehnung des Versicherers zurückkommt und fragt, warum er nicht anders versichert war. Ob sich Ihr Postfach anbinden lässt, prüfen wir vor dem Start; eingerichtet wird das nach Aufwand.
FAQ
Häufige Fragen
Können wir über den ganzen Bestand fragen, nicht nur zu einem Kunden?
Fragen lassen sich auch über den ganzen Bestand stellen, sofern die Unterlagen drin sind — einer der Punkte, die sich im Test lohnen. Auf eine Frage wie „Bei welchen Gewerbekunden ist Elementar ohne Selbstbehalt vereinbart?“ nennt die Antwort die Verträge jeweils mit der Fundstelle in Polizze oder Nachtrag. Nach einem Unwetter ist die erste brauchbare Frage oft nicht, ob dieser eine Kunde gedeckt ist, sondern welche Ihrer Kunden im betroffenen Gebiet überhaupt eine Elementardeckung haben und wen Sie von sich aus anrufen sollten. Wie vollständig die Liste ist, hängt daran, ob alle Polizzen und Nachträge im Bestand liegen; findet das System zu einem Punkt nichts, sagt es das.
Welche Fassung eines Bedingungswerks gilt für einen bestimmten Vertrag?
Die maßgebliche Fassung ist in der Polizze bezeichnet. Liegen mehrere Fassungen desselben Versicherers im Bestand, gehört genau diese Angabe in die Antwort — ob das bei Ihren Unterlagen klappt, ist ein guter Prüfpunkt für den Test. Die Antwort auf die Deckungsfrage nennt die Stelle, aus der sie stammt, mit Abschnitt und Seite, damit Sie gegenlesen können, statt achtzig Seiten noch einmal zu überfliegen. Ausgelegt wird nichts. Weichen zwei Fassungen voneinander ab, sollen beide sichtbar sein, samt der Angabe, welche zu welchem Vertrag gehört. Die Beurteilung bleibt bei Ihnen.
Was ist mit dem, was wir im Beratungsgespräch dokumentiert haben?
Beratungsprotokolle, der Wunsch- und Bedürfnistest, das Informationsblatt zum Versicherungsprodukt, Risikoanalyse und Deckungskonzept nach § 28 MaklerG und der dazugehörige Schriftverkehr können mit in den Bestand und in Ihren Worten abgefragt werden — etwa, was diesem Kunden zur Unterversicherung gesagt wurde, bevor er den Zubau gemacht hat. Die Antwort nennt die Stelle im Protokoll und das Datum dazu; findet das System nichts, sagt es das. Ob die Dokumentation im Einzelfall ausreicht, beurteilt weiterhin ein Mensch; auffindbar ist sie damit aber auch dann, wenn der Kollege, der beraten hat, längst nicht mehr im Haus ist.
Ein Schaden ist da. Was legt das System an?
Einen Entwurf, nicht mehr: die Schadenmeldung an den Versicherer als E-Mail-Entwurf, mit Polizzennummer, Versicherungssumme und Selbstbehalt aus Polizze und Nachtrag und mit der Fundstelle zu jeder dieser Angaben. Gelesen, geändert und abgeschickt wird von Ihnen — von allein geht nichts hinaus, auch nicht an den Versicherer. Die Meldung selbst bleibt Ihre Sache: § 33 VersVG verlangt die Anzeige unverzüglich, und was das im Einzelfall bedeutet, hängt am Vertrag und nicht an der Software. Ob der Entwurf Ihnen das Zusammensuchen abnimmt, sehen Sie im Test an einem Schaden aus dem Vorjahr.
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Demo anfragen — mit Beispielen aus Versicherungsmakler
In dreißig Minuten per Video zeigen wir Ihnen an Beispielen aus Ihrer Branche, wie Fragen beantwortet werden und wie die Fundstelle dazu aussieht. Eigene Unterlagen brauchen Sie dafür nicht.