Unterlagen aus DOMUS — die Objektakte befragen statt durchblättern.

Was DOMUS an Unterlagen zur Liegenschaft führt, soll in Ihrer Instanz mitkommen: Versammlungs- und Beschlussunterlagen, Verwaltungs- und Wartungsverträge, Abrechnungen, Angebote von Professionisten und der Schriftverkehr mit Eigentümern und Mietern. Vorgesehen ist nur lesender Zugriff; an DOMUS wird nichts geändert.

Wie die Anbindung vorgesehen ist

DOMUS führt die Verwaltung in einer Datenbank und bringt ein Dokumentenmanagement mit, über das Unterlagen der Liegenschaft und den Beteiligten zugeordnet werden. Je nach Installation ist vorgesehen, ein Archivverzeichnis auf Ihrem Server verschlüsselt in Ihre Instanz zu spiegeln — nur lesend und nur über ausgehende Verbindungen — oder einen abgestimmten, geplanten Export zu nutzen; bei gehostetem DOMUS läuft das über eine Freigabe Ihres Anbieters. Objekt-, Einheiten- und Eigentümerstamm können über den Export dazukommen, damit Antworten der richtigen Liegenschaft zugeordnet werden. Ob und wie das bei Ihnen geht, prüfen wir vor dem Start mit Ihnen und Ihrem DOMUS-Betreuer — je nach Version, Lizenz und Hosting.

Einrichtung: Wie aufwendig die Einrichtung ist, hängt vor allem daran, ob das Archiv als Verzeichnis vorliegt oder ein Export abgestimmt werden muss. Den Aufwand schätzen wir nach der Vorab-Prüfung ab und besprechen ihn mit Ihnen, bevor etwas eingerichtet wird — gern gemeinsam mit Ihrem DOMUS-Betreuer. Verrechnet wird nach Aufwand.

Was auf Ihrem Server vorgesehen ist — und was nicht

Vorgesehen

  • Ein geplanter Export oder ein Abgleich, der das Archiv verschlüsselt nach außen spiegelt — je nach Installation
  • Bei gehostetem DOMUS eine Freigabe über Ihren Anbieter
  • Leserecht auf das Archiv und die exportierten Daten

Nicht vorgesehen

  • Dienste, die dauerhaft auf dem Server laufen
  • Offene Ports
  • Zugriffe von außen auf Ihren Server
  • Änderungen an DOMUS
  • Schreibzugriff auf Ihre Daten

Nebenbei: Gespiegelte Unterlagen liegen zusätzlich in Ihrer eigenen Instanz außer Haus. Eine Datensicherung ersetzt das nicht.

Welche Unterlagen in DOMUS liegen können

  • Die Abrechnung samt Belegsammlung — also das, was auf den Tisch kommt, wenn ein Eigentümer Belegeinsicht verlangt
  • Vorausschau und Rücklagennachweis je Liegenschaft, dazu die Vorschreibungen je Einheit
  • Beschlüsse aus der Eigentümerversammlung und aus dem Umlaufweg, samt Stimmliste und den Verständigungen an die Eigentümer
  • Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten und die Nachträge dazu, die bei Widmungsfragen wieder hervorgeholt werden
  • Überprüfungsbefunde zu Aufzug, Heizung, Blitzschutz und Rauchfang samt dem Nachweis, dass ein beanstandeter Mangel behoben wurde
  • Polizzen der Liegenschaft, Schadensmeldungen und der Schriftverkehr zur Regulierung — vom Rohrbruch bis zur Deckungszusage

Beispiele für Fragen an Ihren Bestand

  • „Was wurde in der Eigentümerversammlung 2019 zur Fassade der Liegenschaft Kirchgasse 8 beschlossen, und mit welcher Mehrheit?“
  • „Welcher Wartungsvertrag zur Liegenschaft Bahnhofstraße 3 läuft 2027 aus, und bis wann muss gekündigt werden?“
  • „Was hat der Eigentümer von Top 12 zur Abrechnung 2024 zuletzt geschrieben?“

Bevor eine Verknüpfung eingerichtet ist

Eine Verknüpfung wird für Sie eingerichtet, nicht per Klick aktiviert. Jede Quelle bringt eigene Zugänge, Rechte und Ordnerlogik mit — ob und wie sie bei Ihnen angebunden werden kann, prüfen wir vorher gemeinsam. Einrichtung und Wartung werden nach Aufwand verrechnet; wie groß der ist, hängt an der Quelle und wird vorher besprochen.

Bis dahin — und unabhängig davon — lassen sich Dateien, ganze Ordner, Mails, Fotos und Sprachmemos hochladen. Im Testzugang zeigt sich mit den eigenen Unterlagen, wie Antworten aussehen.

Typisch für diese Branchen

Was wir vorab prüfen

Gerechnet wird in DOMUS, gelesen wird hier: Beträge, Verteilungsschlüssel und Salden werden weder nachgerechnet noch geprüft, zitiert wird das abgelegte Dokument mit seinem Datum. Vorab klären wir deshalb, welche Stände abgelegt werden — gedacht ist der Bestand für das, was hinausgegangen ist, nicht für eine Abrechnung im Entstehen. Wir sehen uns auch Ihre Ablagepraxis an: Ein Beschluss, der nur im Protokoll einer Versammlung steckt und nie eigens abgelegt wurde, ist dann unter „Protokoll“ zu finden und nicht als eigener Beschluss. Und die Wissensdatenbank ist als Werkzeug Ihres Hauses gedacht, nicht als Eigentümerportal: Was ein Eigentümer bekommt, geben weiterhin Sie heraus.

Häufige Fragen zu dieser Anbindung

Wir übernehmen laufend Objekte von anderen Verwaltungen. Die Vorakte kommt als Ordner, teils auf Papier. Wohin damit?

Vorgesehen ist derselbe Bestand. Dateien und ganze Ordner laden Sie selbst hoch, Papier kommt über das Kopiergerät als Scan dazu — dafür braucht es keine Verknüpfung. Scans gehen durch die Texterkennung; wie gut das bei blassen Kopien oder Handschrift gelingt, zeigt sich am Bestand. Bei einer Übernahme ist das oft das Dringlichste: Beschlüsse, Verträge und Befunde der Vorverwaltung sollen befragbar sein, statt in einem Karton zu liegen. Was im eigenen Haus seit den Neunzigerjahren im Archiv liegt, kann beim ersten Durchlauf mitkommen; wie weit zurück, legen wir vorher fest.

Bei uns hängen die Dokumente an Liegenschaft und Einheit, nicht in Ordnern. Wie kommt das an?

Über die Ordnungsbegriffe, die mit dem Export mitkommen. So soll eine Antwort der richtigen Liegenschaft und Top-Nummer zugeordnet werden, auch wenn dieselbe Straße zweimal vorkommt; die Antwort nennt die Fundstelle, damit Sie das nachprüfen können. Maßgeblich ist die Einheit, nicht die Person: Ein Beschluss gehört zu Top 12, auch wenn die Wohnung zweimal verkauft wurde — die Verständigung von damals dagegen dem Voreigentümer, und für die Sichtbarkeit macht das einen Unterschied. Ob ein Schreiben als Beschluss, Vertrag oder Befund gilt, bestätigt beim ersten Durchlauf jemand bei Ihnen.

Was passiert beim nächsten DOMUS-Update, und wer redet dabei mit unserem Betreuer?

An DOMUS wird durch uns nichts geändert. Ob ein Update die Anbindung berührt, hängt daran, ob Ablageort und Exportweg gleich bleiben. Nennen Sie uns den Termin vorher, dann prüfen wir den Export gegen den neuen Stand; die Abstimmung mit Ihrem Betreuer übernehmen wir, Sie müssen dabei nicht dolmetschen. Kommt danach nichts mehr nach, ist vorgesehen, dass die Lücke ausgewiesen wird — eine Abrechnung, die nie eingelesen wurde, soll sich nicht als die aktuellste ausgeben.

Nicht jede Mitarbeiterin soll jede Liegenschaft sehen. Lässt sich das abbilden?

Vorgesehen ist das über Dokumentarten und Rollen statt über einzelne Dateien: Beschlüsse, Verträge und Befunde für die Objektbetreuung, Abrechnungsbelege und Mahnwesen für die Buchhaltung. Ein Stichtag ist ebenfalls möglich — etwa für jemanden, der ein Objekt erst seit heuer betreut und den Schriftverkehr der Vorjahre nicht braucht. Fehlt die Freigabe, sagt das System, dass es dazu eine Unterlage gibt, die nicht offensteht; freigeben können nach wie vor nur Sie. Wie Sie das für Ihr Haus zuschneiden, legen wir vor dem Start gemeinsam fest.

Testzugang für DOMUS besprechen

Im Erstgespräch klären wir, ob und wie DOMUS bei Ihnen angebunden werden kann und was es dafür braucht. Im Testzugang sehen Sie mit Ihren eigenen Unterlagen, wie Antworten aussehen.