Akten aus Advokat — Fragen an den Aktenbestand, mit Fundstelle.

Vorgesehen ist, dass Schriftsätze, Vertragsentwürfe, Korrespondenz und Vermerke aus Advokat in Ihre Wissensdatenbank mitkommen. Eigene Instanz auf Servern in Deutschland, Sprachmodell in einem EU-Rechenzentrum, kein Training mit Ihren Daten.

Wie die Anbindung vorgesehen ist

Vorgesehen ist, das Dokumentenverzeichnis von Advokat verschlüsselt in Ihre eigene Instanz zu spiegeln — nur lesend und nur über ausgehende Verbindungen. Akten- und Mandantenstamm können über den Export dazukommen, damit sich Antworten der richtigen Akte zuordnen lassen. Ob und wie das bei Ihnen geht, prüfen wir vor dem Start mit Ihnen — je nach Version, Lizenz und danach, ob Advokat im Haus oder gehostet läuft. Zum Stand heute spricht nach unserem Kenntnisstand nichts dagegen, bestätigt ist der Weg für die jeweilige Installation aber erst nach der Prüfung.

Einrichtung: Den Aufwand schätzen wir nach der Vorab-Prüfung ab und besprechen ihn mit Ihnen, bevor etwas eingerichtet wird — auf Wunsch gemeinsam mit Ihrem Advokat-Betreuer. Verrechnet wird nach Aufwand.

Was auf Ihrem Server vorgesehen ist — und was nicht

Vorgesehen

  • Ein Abgleich, der das Dokumentenverzeichnis verschlüsselt nach außen spiegelt
  • Leserecht auf das Dokumentenverzeichnis

Nicht vorgesehen

  • Dienste, die dauerhaft auf dem Server laufen
  • Offene Ports
  • Zugriffe von außen auf den Server
  • Änderungen an Advokat

Nebenbei: Gespiegelte Unterlagen liegen zusätzlich in Ihrer eigenen Instanz außer Haus. Eine Datensicherung ersetzt das nicht.

Welche Unterlagen in Advokat liegen können

  • Der elektronisch geführte Akt samt Aktenvermerken — vom Erstgespräch über die Korrespondenz bis zum Kostenverzeichnis
  • Was über den WebERV ein- und ausgeht: Klagen, Klagebeantwortungen, Beschlüsse, Ladungen und die Zustellnachweise dazu
  • Urkunden und Beilagen zum Akt: Vollmachten, Verträge, Grundbuchs- und Firmenbuchauszüge
  • Honorarnoten mit den erfassten Leistungen dahinter, dazu der Schriftverkehr zur Deckung mit der Rechtsschutzversicherung
  • Unterlagen aus Exekution und Inkasso: Exekutionstitel, Exekutionsanträge, Drittschuldnererklärungen, Ratenvereinbarungen
  • Schriftstücke, die aus Ihren eigenen Vorlagen entstanden sind — der Fundus, aus dem beim nächsten Fall die Klausel kommt

Beispiele für Fragen an Ihren Bestand

  • „Welche Klausel haben wir bei diesem Mandanten verwendet?“
  • „Wie ist der vergleichbare Fall ausgegangen?“
  • „Welche Fristen stehen in den nächsten Wochen an?“

Bevor eine Verknüpfung eingerichtet ist

Eine Verknüpfung wird für Sie eingerichtet, nicht per Klick aktiviert. Jede Quelle bringt eigene Zugänge, Rechte und Ordnerlogik mit — ob und wie sie bei Ihnen angebunden werden kann, prüfen wir vorher gemeinsam. Einrichtung und Wartung werden nach Aufwand verrechnet; wie groß der ist, hängt an der Quelle und wird vorher besprochen.

Bis dahin — und unabhängig davon — lassen sich Dateien, ganze Ordner, Mails, Fotos und Sprachmemos hochladen. Im Testzugang zeigt sich mit den eigenen Unterlagen, wie Antworten aussehen.

Typisch für diese Branchen

Was wir vorab prüfen

Gelesen werden Dokumente, keine Datenbankfelder. Eine Frage nach den Fristen der nächsten Wochen stützt sich deshalb auf die Schriftstücke — Ladung, Beschluss, Fristsetzung im Schriftsatz —, nicht auf die Aktenevidenz: Maßgeblich für Fristen bleibt die Evidenz in Advokat, und dorthin wird nichts geschrieben. Leistungszeilen und offene Posten sind so weit erfasst, wie sie in einer Honorarnote oder einem Schreiben stehen. Vorab klären wir, ob Ihre Dokumente als Dateien im Verzeichnis oder in der Datenbank liegen und ob Ihre Installation im Haus oder gehostet läuft — das hängt an Version und Lizenz. Voraussetzung ist, dass die Unterlagen digital vorliegen; Papierakten müssten vorher gescannt werden.

Häufige Fragen zu dieser Anbindung

Unsere Akten vor 2015 liegen als Papier und als Scans auf dem Server. Kommen die auch dazu?

Für die Scans ist das vorgesehen: Sie können wie das Advokat-Verzeichnis eingerichtet oder hochgeladen werden, auch ganze Aktenordner auf einmal. Scans ohne Textebene gehen beim Einlesen durch die Texterkennung; wie gut das bei blassen Kopien oder handschriftlichen Vermerken gelingt, zeigt sich am Bestand. Bei alten Schriftstücken lohnt der prüfende Blick: Eine Klausel von 2009 ist deshalb nicht aktuell — die Antwort nennt das Datum dazu. Was nur auf Papier existiert, müsste vorher gescannt werden; ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie oft die Unterlagen gebraucht werden.

Bei uns ist alles nach Aktenzahl abgelegt. Muss ich die Aktenzahl kennen, um etwas zu finden?

Vorgesehen ist, dass Sie nach Mandant, Gegenseite oder Sache fragen; über den Akten- und Mandantenstamm aus dem Export soll bekannt sein, welche Aktenzahl dazugehört, und die Antwort nennt sie als Fundstelle mit. Umgekehrt ist auch die Frage nach einer Aktenzahl vorgesehen, um zu sehen, welche Schriftsätze und Vermerke darunter liegen. Läuft eine Sache über mehrere Akten — Hauptverfahren, Exekution, ein zweiter Auftrag Jahre später —, soll die Frage nach dem Mandanten alle zeigen, und Sie entscheiden, welcher gemeint war. Wie das mit Ihren eigenen Unterlagen aussieht, sehen Sie im Testzugang.

Was passiert bei einem Advokat-Update oder wenn wir auf eine gehostete Variante wechseln?

Ein Update berührt die Anbindung in der Regel nicht: Es wird nur gelesen, an Advokat wird nichts verändert, und Pfad und Aufbau bleiben meist gleich. Ein Wechsel auf eine gehostete Variante ändert dagegen den Weg zur Ablage — dann führt er nicht mehr über ein Verzeichnis auf Ihrem Server, und was an seine Stelle tritt, hängt davon ab, was Ihnen dort bereitgestellt wird. Nennen Sie uns den Termin vorher, dann klären wir das mit Ihrem Betreuer, bevor umgestellt wird. Bleibt ein Abgleich aus, soll das im Protokoll sichtbar werden, und wir melden uns; nachgezogen wird nach Aufwand.

Wir haben Akten, die innerhalb der Kanzlei abgeschottet sind. Lässt sich das abbilden?

Vorgesehen ist das über Dokumentarten und Rollen statt über einzelne Dateien. Ein abgeschotteter Bereich bekommt eine eigene Art, die nur die zuständigen Personen sehen; alle anderen erhalten keine gekürzte Antwort, sondern den Hinweis, dass ihnen die Freigabe fehlt. Zusätzlich lässt sich ein Stichtag setzen, etwa für Rechtsanwaltsanwärter, die erst ab ihrem Eintritt Einsicht haben sollen. Jede Kanzlei hat ihre eigene Instanz, und mit Ihren Daten wird kein Modell trainiert. Wie Sie die Bereiche zuschneiden, besprechen wir vor der Einrichtung.

Testzugang für Advokat besprechen

Im Erstgespräch klären wir, ob und wie Advokat bei Ihnen angebunden werden kann und was es dafür braucht. Im Testzugang sehen Sie mit Ihren eigenen Unterlagen, wie Antworten aussehen.