Wissensdatenbank für Notariatewenn nach dem Treuhandauftrag und der Formulierung von damals gefragt wird.
Urkunden, Vertragsentwürfe, Treuhandakten und Verlassenschaftsunterlagen an einer Stelle, jede Auskunft mit der Fundstelle. Eigene Instanz auf Servern in Deutschland, das Sprachmodell in einem EU-Rechenzentrum, kein Training mit Ihren Daten. Ob die Antworten für Ihre Akten tragen, prüfen Sie im Testzugang.
Frage aus dem Alltag
„Unter welcher Bedingung darf aus dieser Treuhandschaft ausbezahlt werden?“
Die Antwort steht in
Treuhandauftrag · Korrespondenz zur Abwicklung
1 Fundstelle mit einem KlickAlltag
Kennen Sie das?
Ist für diese Liegenschaft eine Rangordnung angemerkt, und wann läuft das Jahr ab? Den Beschluss gibt es nur in einer Ausfertigung, und die liegt irgendwo im Akt.
Die Bedingung, unter der ausbezahlt werden darf, steht im Treuhandauftrag — und der liegt als Anhang in einem Mail vom Vorjahr.
Der Notariatskandidat sucht die Formulierung zum Wohnungsgebrauchsrecht aus einem Übergabsvertrag von vor Jahren.
Dienstag, zehn Uhr, Todesfallaufnahme. Die Witwe sitzt Ihnen gegenüber und hat eine Mappe mitgebracht: zwei Sparbücher, eine Polizze, einen Grundbuchsauszug von 2014. Beiläufig erwähnt sie, ihr Mann habe seinerzeit „beim Notar etwas mit dem Haus gemacht“ — bei Ihnen im Haus, vor vielleicht zwölf Jahren. Ob das ein Übergabsvertrag war oder eine Schenkung auf den Todesfall, ändert, was in die Todesfallaufnahme kommt und was später ins Inventar. Die Kandidatin sucht in der Urkundensammlung, kennt aber weder Urkundennummer noch Jahr, und der Familienname der Witwe ist nicht der Name aus dem Vertrag. Am Nachmittag will eine Klientin ihren GmbH-Anteil an die Tochter abtreten. Ob der Gesellschaftsvertrag von 2009 eine Aufgriffsklausel enthält und wie sie formuliert ist, weiß niemand auswendig; das Protokoll der letzten Generalversammlung liegt als Scan in einem Ordner, den ein Mitarbeiter angelegt hat, der nicht mehr im Haus ist.
Sätze, wie sie im Alltag dieser Branche vorkommen.
Beispielfragen
Fragen aus Ihrem Alltag
Drei Fragen, wie sie im Alltag vorkommen, und die Unterlage, in der die Antwort stehen müsste. Ob und wie gut die Antwort mit Fundstelle kommt, prüfen Sie im Testzugang mit Ihren eigenen Unterlagen.
„Unter welcher Bedingung darf aus dieser Treuhandschaft ausbezahlt werden?“
1 Treuhandauftrag · Korrespondenz zur Abwicklung
„Wie haben wir ein Wohnungsgebrauchsrecht im Übergabsvertrag zuletzt formuliert?“
2 Vertragsentwurf · Urkundenarchiv
„Wann läuft die für diese Liegenschaft angemerkte Rangordnung ab?“
3 Rangordnungsbeschluss · Fristen aus dem Akt
Unterlagen
Unterlagen, um die es bei Ihnen geht
- Notariatsakte, Beglaubigungen und die Urkunden, die im Urkundenarchiv des österreichischen Notariats gespeichert sind
- Kauf-, Übergabs- und Wohnungseigentumsverträge samt Entwurfsständen
- Grundbuchsgesuche, Rangordnungsbeschlüsse und Pfandurkunden
- Treuhandaufträge mit den vereinbarten Auszahlungsbedingungen
- Verlassenschaftsakten aus der Tätigkeit als Gerichtskommissär — Todesfallaufnahme, Inventar, Erbantrittserklärungen
- Firmenbuchanmeldungen, Gesellschaftsverträge und Generalversammlungsprotokolle
- Externe Quellen wie das RIS im Premium-Paket
Integrationen
Anbindung an Ihre Systeme
Ihr System bleibt, wie es ist. Ob und wie eine Anbindung möglich ist, prüfen wir vor dem Start — bis dahin laden Sie Unterlagen einfach hoch.
Preis
Was es kostet
Paket Premium
Setup einmalig 4.900 € · netto
Eine Pauschale je Betrieb, für Häuser mit Recherchebedarf. Alle im Haus dürfen fragen — das Sekretariat genauso wie die Berufsträger, keine Lizenz pro Kopf. Ob eine Anbindung an Ihrem System möglich ist, prüfen wir vor dem Start; 1-Klick-Verbindungen sind im Setup enthalten, andere werden nach Aufwand verrechnet, was sie kosten, steht vorher fest.
Beim Kickoff halten wir zwanzig Fragen fest, an denen sich die Abnahme orientiert.Beim Kickoff legen wir gemeinsam zwanzig Fragen fest – samt der Unterlagen, aus denen die Antwort kommen soll. An ihnen wird bei der Abnahme gemeinsam durchgegangen, was das System damit macht. Was daraus folgt, steht im Angebot.
Einstieg
Womit Sie anfangen
Beginnen Sie bei den Vertragsentwürfen und den internen Vermerken, nicht bei der Urkundensammlung. Dort steckt die Formulierungsarbeit, nach der in Ihrem Haus täglich gefragt wird, und dort sehen Sie im Testzugang rasch, ob Antworten und Fundstellen taugen — am besten mit Formulierungen, die Sie selbst wiederfinden würden. Treuhandakten und Verlassenschaftsunterlagen kommen als Zweites dazu. Bis dahin laden Sie hoch — einzelne Dateien, ganze Ordner, Mails samt Anhängen, Scans aus dem Handakt. Ob sich Ablage und Postfach anbinden lassen, prüfen wir vor dem Start; eingerichtet wird das nach Aufwand.
FAQ
Häufige Fragen
Wir wickeln Treuhandschaften über das Treuhandregister und die Notartreuhandbank ab. Was passiert damit?
Nichts. An das Treuhandregister des österreichischen Notariats und an die Konten wird nichts angebunden; in den Bestand kommt ausschließlich Ihre eigene Ablage — der schriftliche Treuhandauftrag, die Korrespondenz zur Abwicklung, der Nachweis über die erfüllte Bedingung. Die Eintragung der Treuhandschaft nach § 109a der Notariatsordnung nehmen weiterhin Sie vor, spätestens vor der ersten Verfügung über das fremde Vermögen. Die Wissensdatenbank verschickt nichts und meldet nichts; sie antwortet auf Fragen und legt auf Wunsch Entwürfe an.
Erinnert mich das System an das Jahr der Rangordnung?
Es erinnert nicht von sich aus — es antwortet, wenn Sie fragen. Auf die Frage nach einer Liegenschaft nennt die Antwort den Rangordnungsbeschluss mit Datum und Fundstelle, sofern er im Bestand liegt; findet das System keinen, sagt es das. Die Einordnung bleibt bei Ihnen: Nach § 55 GBG verliert die Anmerkung ihre Wirksamkeit mit Ablauf eines Jahres nach ihrer Bewilligung, und der Kalendertag, an dem diese Frist endet, ist im Beschluss selbst anzuführen. Das Datum steht also auf dem Papier, das Sie suchen lassen — die Wissensdatenbank kann Sie zum Papier führen, die Frist bleibt Ihre.
Wie finde ich eine Formulierung wieder, wenn weder Urkundennummer noch Jahr bekannt sind?
Sie fragen in eigenen Worten — Wohnungsgebrauchsrecht, Ausgedinge, Wertsicherung, Belastungs- und Veräußerungsverbot, Aufgriffsklausel. Gesucht wird über den Inhalt der Dokumente, nicht über Dateinamen oder Ordnerstruktur; ein Name, eine Liegenschaft oder ein Sachverhalt kann als Einstieg reichen. Jede Antwort trägt die Fundstelle: welcher Entwurfsstand, welche Urkunde, welches Datum. Ob die Formulierung, die Sie meinen, damit auftaucht, prüfen Sie im Test mit einem Beispiel, das Sie kennen. Findet das System nichts, sagt es das.
Kann daraus ein Entwurf für eine Todesfallaufnahme oder ein Inventar entstehen?
Ein Entwurf kann entstehen — als Word-Datei, Excel-Tabelle, PDF oder E-Mail-Entwurf, mit den Belegen, aus denen die Angaben stammen. Was bei der Todesfallaufnahme zu erheben ist, gibt Ihnen § 145 AußStrG vor, nicht unsere Software; die Erhebung und die Verantwortung als Gerichtskommissär bleiben bei Ihnen. Eingereicht, unterschrieben oder versendet wird nichts. Fehlt eine Unterlage oder eine Freigabe, gehört das als offene Stelle in den Entwurf — wie das aussieht, sehen Sie im Test an einer abgeschlossenen Verlassenschaft.
Für wen
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Demo anfragen — mit Beispielen aus Notariate
In dreißig Minuten per Video zeigen wir Ihnen an Beispielen aus Ihrer Branche, wie Fragen beantwortet werden und wie die Fundstelle dazu aussieht. Eigene Unterlagen brauchen Sie dafür nicht.