Berufsgeheimnis und KI: die technischen Fragen hinter der Verschwiegenheitspflicht
Berufsgeheimnisträger dürfen KI nutzen – aber die Verschwiegenheitspflicht gilt gegenüber jedem Dritten, und ein KI-Anbieter ist ein Dritter. Wer Mandanten- oder Patientendaten in ein KI-Werkzeug eingibt, muss deshalb strengere Fragen stellen als jeder andere Betrieb: Was ist vertraglich vereinbart? Wo liegen die Daten? Wird damit trainiert? Und braucht es die Schutzdaten für den Zweck überhaupt? Dieser Beitrag ordnet die Grundzüge ein – er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft Ihrer Standesvertretung im Einzelfall.
In Kürze
- Die berufsrechtliche Verschwiegenheit ist eine eigene Ebene neben der DSGVO – und in vielen Punkten strenger; ihre Verletzung kann auch strafrechtliche Folgen haben.
- Consumer-KI-Tools ohne AV-Vertrag und Trainingsausschluss sind für Mandanten- und Patientendaten ungeeignet.
- Auch mit Business-Vertrag gilt: so wenig Schutzdaten wie möglich eingeben, Anonymisierung kritisch prüfen, Zugriff intern begrenzen.
- Unkritischer ist KI dort, wo es um internes Know-how ohne Mandats- oder Patientenbezug geht – Vorlagen, Abläufe, Fachwissen der Kanzlei oder Praxis.
- Wo die Daten verarbeitet werden, welche Unterauftragsverarbeiter beteiligt sind, ob es Drittlandzugriffe gibt und ob Trainingsausschluss und Quellenangaben vereinbart sind, sind die Fragen, die Berufsgeheimnisträger jedem Anbieter stellen sollten – die Bewertung der Antworten bleibt bei der Kanzlei oder Praxis.
Warum ist das Berufsgeheimnis strenger als die DSGVO?
Datenschutz und Berufsgeheimnis werden gerne in einen Topf geworfen, sind aber zwei getrennte Ebenen. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten aller Art und regelt, wie deren Verarbeitung organisiert sein muss. Die Verschwiegenheitspflicht schützt etwas anderes: das Vertrauensverhältnis zwischen Berufsträger und Mandant beziehungsweise Patient. Sie ist Berufspflicht und besteht unabhängig davon, ob eine Datenverarbeitung datenschutzrechtlich einwandfrei aufgesetzt ist.
Verankert ist sie im jeweiligen Berufsrecht: für Rechtsanwälte in der Rechtsanwaltsordnung (§ 9 RAO), für Ärzte im Ärztegesetz (§ 54 ÄrzteG 1998), für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz. Die Verletzung von Berufsgeheimnissen kann zudem strafrechtliche und disziplinarrechtliche Folgen haben. Die Gesetzestexte sind im Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at) abrufbar.
Für den KI-Einsatz folgt daraus: „Das Tool ist DSGVO-konform” ist eine notwendige, aber keine hinreichende Antwort. Die zweite Frage lautet immer: Ist die Weitergabe an diesen Dienstleister mit meiner Verschwiegenheitspflicht vereinbar – und habe ich sie vertraglich und technisch so abgesichert, wie es mein Berufsrecht erwartet?
Wo liegt das Risiko bei KI-Tools konkret?
Das Grundproblem ist schnell erklärt: Was in ein KI-Werkzeug eingegeben wird, verlässt den geschützten Bereich der Kanzlei oder Praxis und liegt beim Anbieter. Vier Risikopunkte verdienen besondere Aufmerksamkeit:
- Kein AV-Vertrag: Gratis- und Privatversionen bieten in der Regel keinen Auftragsverarbeitungsvertrag. Damit fehlt schon die datenschutzrechtliche Basis – vom Berufsrecht ganz zu schweigen.
- Trainingsnutzung: Behält sich der Anbieter vor, Eingaben zum Training seiner Modelle zu verwenden, geben Sie geschützte Informationen für fremde Zwecke aus der Hand. Ein vertraglicher Trainingsausschluss ist in Verschwiegenheits-Branchen der Punkt, auf den am genauesten geschaut wird.
- Drittlandtransfer: Liegen die Daten außerhalb der EU oder besteht Fernzugriff von dort, kommt der gesamte Komplex des Drittlandtransfers hinzu.
- Speicherung von Verläufen: Auch ohne Trainingsnutzung speichern viele Dienste Eingaben und Chat-Verläufe für eine gewisse Zeit, etwa zur Missbrauchskontrolle. Wie lange, wo und mit welchem Zugriff, gehört zu den Vertragsfragen.
- Schatten-IT: Das größte Risiko im Alltag sind private KI-Konten von Mitarbeitern. Wo die Kanzlei kein geeignetes Werkzeug bereitstellt, wird improvisiert – ohne Vertrag, ohne Kontrolle, ohne Wissen der Führung.
| Berufsgruppe | Gesetzliche Verankerung | Typisch betroffene Daten |
|---|---|---|
| Rechtsanwälte | Rechtsanwaltsordnung (§ 9 RAO) | Mandatsinhalte, Schriftsätze, Korrespondenz, Strategie |
| Steuerberater, Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftstreuhandberufsgesetz | Einkommens- und Vermögensdaten, Buchhaltung, Lohndaten |
| Ärzte | Ärztegesetz 1998 (§ 54) | Diagnosen, Befunde, Behandlungsverläufe |
Die Liste ließe sich fortsetzen – Notare, Apotheker, Berater mit vertraglichen Verschwiegenheitsvereinbarungen. Das Muster bleibt gleich: Je strenger die Geheimhaltungspflicht, desto höher die Anforderungen an jeden Dienstleister, der mit den Daten in Berührung kommt – KI-Anbieter eingeschlossen.
Welche Fragen sollte eine Kanzlei oder Praxis einem KI-Anbieter stellen?
Die folgenden sechs Prüffragen taugen für jedes Anbietergespräch – und für Werkzeuge, die schon im Haus sind. Sie geben keine Antwort vor: Ob das, was ein Anbieter vertraglich und technisch zusagt, für die eigene Verschwiegenheitspflicht ausreicht, beurteilt die Kanzlei oder Praxis selbst, im Zweifel gemeinsam mit ihrer Kammer beziehungsweise Standesvertretung.
- Gibt es einen AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO – und was regelt er zu Zweck, Weisungen und Unterauftragsverarbeitung?
- Ist die Trainingsnutzung vertraglich ausgeschlossen? Werden Eingaben und Dokumente zum Training oder zur Verbesserung von Modellen verwendet – auch beim Anbieter des Sprachmodells?
- Wo werden die Daten verarbeitet, welche Unterauftragsverarbeiter gibt es, gibt es Drittlandzugriffe – und reichen die Garantien? Die Unterauftragsverarbeiter-Liste zeigt, wer beteiligt ist und ob dazu Unternehmen aus Drittländern oder Konzerne mit Sitz außerhalb der EU gehören; wie das berufsrechtlich zu bewerten ist, entscheidet nicht der Anbieter.
- Wie ist der Zugriff intern geregelt? Gibt es Rollen und Berechtigungen, damit nur sieht, wer sehen darf? Das Berufsgeheimnis endet nicht an der Bürotür.
- Nennt jede Antwort ihre Quelle? Lässt sich zu jeder KI-Antwort das Dokument öffnen, aus dem sie stammt? Das ist doppelt wichtig, weil KI irren kann und ein Berufsträger die fachliche Verantwortung für sein Arbeitsergebnis nicht an ein Werkzeug abgeben kann.
- Wie sehen Protokollierung und Löschkonzept aus? Ist nachvollziehbar, wer wann worauf zugegriffen hat, und gibt es klare Regeln, wann was gelöscht wird?
Wie nutzen Kanzlei und Praxis KI sinnvoll, ohne das Geheimnis zu riskieren?
In der Praxis bewährt sich ein Stufenmodell. Stufe eins: internes Know-how ohne Mandats- oder Patientenbezug. Jede Kanzlei und jede Praxis sitzt auf einem Berg dokumentierten Wissens, das mit Verschwiegenheit nichts zu tun hat: Vorlagen und Musterdokumente, Checklisten für wiederkehrende Verfahren, Ablaufbeschreibungen („Wie legen wir einen neuen Akt an?“), Fristenlogik, QM-Dokumente, Anleitungen für die Kanzleisoftware. Genau hier liegt der schnellste Nutzen: Eine KI-Wissensdatenbank für dieses Betriebswissen beantwortet Fragen des Teams mit Quellenangabe aus den eigenen Dokumenten – neue Mitarbeiter finden Abläufe selbst, statt die Kollegin zu fragen, die gerade in der Verhandlung sitzt. Typische Fragen aus diesem Alltag: „Wie legen wir einen neuen Akt richtig an?”, „Wo liegt die aktuelle Honorarnoten-Vorlage?“, „Wie läuft bei uns die Fristenkontrolle?” – alles beantwortbar aus Dokumenten, die kein Geheimnis berühren.
Stufe zwei: Daten mit Schutzbezug – nur mit voller Absicherung. Erst wenn die Prüffragen oben beantwortet sind – Vertrag, Trainingsausschluss, Ort der Verarbeitung, Unterauftragsverarbeiter und Drittlandzugriffe, Zugriffskonzept – und die Kanzlei oder Praxis die berufsrechtliche Zulässigkeit für sich geklärt hat, kommen Dokumente mit Mandats- oder Patientenbezug in Frage – mit Datenminimierung als Dauerprinzip: so wenig Schutzdaten wie möglich, so viel wie nötig. Verlassen Sie sich bei dieser Stufe nicht auf Anbieterwerbung, sondern auf den Vertragstext und im Zweifel auf die Auskunft Ihrer Kammer beziehungsweise Standesvertretung.
Für beide Stufen gilt eine organisatorische Pflicht: eine schriftliche KI-Richtlinie, die dem Team sagt, welche Werkzeuge erlaubt sind und welche Daten wo eingegeben werden dürfen. Ohne diese Klarheit entsteht Schatten-IT – und die ist in einer Verschwiegenheits-Branche das eigentliche Risiko.
Wie AV-Vertrag, Serverstandort und Trainingsausschluss im Detail zusammenspielen, zeigt der Überblicksbeitrag KI und DSGVO in Österreich.
Als nächster Schritt: Starten Sie dort, wo das Berufsgeheimnis nicht berührt wird – beim internen Kanzlei- oder Praxiswissen. Wie eine solche Einführung Schritt für Schritt abläuft, sehen Sie unter wie die Einführung abläuft.
Häufige Fragen
Dürfen Anwälte, Steuerberater oder Ärzte überhaupt KI verwenden?
Ja, ein generelles Verbot gibt es nicht. Die Verschwiegenheitspflicht gilt aber uneingeschränkt weiter – entscheidend ist, welches Werkzeug gewählt wird, was vertraglich vereinbart ist und welche Daten hineingegeben werden.
Verletzt die Eingabe von Mandantendaten in ein Gratis-KI-Tool die Verschwiegenheit?
Bei Consumer-Versionen ohne AV-Vertrag und ohne Trainingsausschluss gelangen die Daten an einen Dritten, ohne dass Kontrolle oder vertragliche Absicherung besteht. Vieles spricht dafür, das zu unterlassen. Wie der Einzelfall zu beurteilen ist, klären Sie mit Ihrer Standesvertretung oder rechtlicher Beratung.
Reicht es, wenn ein KI-Tool DSGVO-konform ist?
Nein. Das Berufsrecht ist eine eigene, in vielen Punkten strengere Ebene: Es schützt das Vertrauensverhältnis zu Mandanten und Patienten unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich sauber organisiert ist. Beide Ebenen müssen passen.
Sind anonymisierte Daten eine Lösung?
Wirklich anonymisierte Daten unterliegen nicht der DSGVO, und auch berufsrechtlich sinkt das Risiko deutlich. Echte Anonymisierung ist aber schwieriger als gedacht: Aus Fallkonstellation, Ort und Branche lässt sich eine Person oft rückschließen. Namen schwärzen allein genügt nicht immer.
Welche KI-Anwendungen sind für Kanzleien und Praxen unkritischer?
Alles, was internes Know-how ohne Mandats- oder Patientenbezug betrifft: Kanzleiorganisation, Vorlagen, Checklisten, Fachwissen, Ablaufbeschreibungen. Dort entfaltet eine KI-Wissensdatenbank Nutzen, ohne das Berufsgeheimnis zu berühren.
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